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Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist ein sehr umstrittenes Thema, das im Grunde jeden etwas angeht. Die Rundfunkgebühren müssen schließlich von jedem Haushalt entrichtet werden. Aber was genau sind das für Gebühren und seit wann wird in Deutschland ein Rundfunkbeitag erhoben? In den folgenden Zeilen beantworten wir Ihnen nicht nur diese Fragen, sondern wir erklären ihn auch, wie hoch er ist und welche Personen als beitragspflichtig gelten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die jeder wohngeeignete Haushalt in Deutschland entrichten muss. Er dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der aus Hörfunk, Fernsehen und Internet besteht und soll eine politisch und wirtschaftlich unabhängige Berichtserstattung der Rundfunkanstalten sicherstellen, sodass diese ihrem Auftrag zur Förderung öffentlicher Meinungsbildung nachkommen können.

Auch wenn dies zunächst kompliziert klingen mag, so macht es durchaus Sinn, dass die Gebühren von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind, denn damit kann sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme von Deutschlandradio, ARD und ZDF politisch und wirtschaftlich nicht beeinflussbar sind.

Die Idee hinter der Erhebung der Rundfunkgebühren ist, dass jeder deutsche Haushalt den Beitrag bezahlen muss, weil sich nur durch diese Maßnahme gewährleisten lässt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch weiterhin unabhängig und im Interesse der Allgemeinheit agieren können.

Geschichtlicher Rückblick zum Rundfunkbeitrag

Die GEZ mit Sitz in Köln wurde im Jahr 1973 gegründet und nahm im Januar 1976 ihre Arbeit auf. Sie übernahm damit die bisherigen Aufgaben der seit 1923 agierenden deutschen Bundespost, die bislang den Gebühreneinzug für den Rundfunk übernahmen.

Die Ermittlung der GEZ-Gebühren erfolgte zu Zeiten der GEZ noch anhand der Rundfunkgeräte, die in einem Haushalt vorhanden waren. Da dies jedoch mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden war, wurde 2013 ein vereinfachtes Beitragsmodell eingeführt, bei dem jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten muss. Im Zuge dieser Umstellung der Rundfunkgebühren auf das neue Beitragsmodell erhielt die GEZ gleichzeitig mit ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen neuen Namen.

Wer muss ihn zahlen und wie hoch ist er?

Für Bundesbürger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag! Leben mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden die Rundfunkgebühren trotzdem nur einmal fällig, auch wenn formal grundsätzlich jeder Bundesbürger zur Zahlung verpflichtet ist.

Im Jahr 2013 wurde das Verfahren für die Erhebung der Rundfunkgebühren erheblich vereinfacht, denn seither müssen alle Haushalte die gleiche Gebührenhöhe entrichten, insofern kein Grund für eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung vorliegt. Derzeit muss jeder Haushalt 17,50 Euro pro Monat zahlen. Die Zahlungen werden an den ARD ZDF Beitragsservice geleistet und können auch jährlich (210,00 Euro), halbjährlich (105,00 Euro) oder quartalsweise (52,50 Euro) entrichtet werden.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit der Beitragsermäßigung oder -befreiung. Menschen, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen, können sich von der Zahlungspflicht befreien lassen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Bafög
  • Grundsicherung im Alter
  • Blindenhilfe
  • Sozialhilfe

Wird aufgrund des Erhalts einer dieser stattlichen Leistungen eine Befreiung beantragt, ist diese nur so lange gültig, wie der Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde. Zudem haben Schwerbehinderte ein Recht auf eine Beitragsermäßigung, sodass dieser Personenkreis einen Beitrag von 5,83 Euro im Monat zahlt. Wichtig ist dabei, dass die betreffende Person einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt. Zudem sind taubblinde Personen gänzlich von der Gebührenpflicht befreit.

Fazit

Der Rund­funk­beitrag von monatlich 17,50 Euro ist für jeden deutschen Haushalt fällig, auch wenn kein Radio, Fernseher oder Internetzugang vorhanden ist. Klar, dass diese Tatsache bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf Unmut stößt. Nichtsdestotrotz handelt es sich dabei um verpflichtende Gebühren, die sicherstellen sollen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten weiterhin unabhängig agieren können. Wer nicht zahlt, riskiert nicht nur den Besuch des Gerichtsvollziehers, sondern im schlimmsten Fall sogar eine Erzwingungshaft.